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Bocksbeutel / Fachbegriffe von A-Z




Der Bocksbeutel ist seit über 250 Jahren eine besondere Flaschenform.

1728 beschloss der Stadtrat von Würzburg, dass die besten Weine des städtischen Bürgerspitals in Bocksbeutel gefüllt werden sollten. Füllvolumen: 750ml (0,75L).

In Baden ist die Weinabfüllung in Bocksbeutel in den Weinbaugemeinden des Baden-Badener Reblandes seit dem 18. Jahrhundert gebräuchlich. Meist handelt es sich dabei um hochwertige Rieslinge. Auch Weine vom Badischen Frankenland dürfen auf Grund der historischen Gebietszugehörigkeit in Bocksbeutelflaschen abgefüllt werden.

Das Mindest-Mostgewicht für Bocksbeutelwein liegt mit 72 Grad Oechsle über dem für Qualitätswein.

Die Flaschenform als solche ist aber schon viel länger in Gebrauch. Sie leitet sich wohl aus Feldflaschen ab, die aus praktischen Gründen platt gedrückt waren - einerseits wegen des leichteren Transports im Gepäck oder am Körper, andererseits, weil die Flasche in unebenem Gelände nicht mehr so ohne weiteres wegrollen kann. Die Form wird auch in anderen Weinregionen, beispielsweise in Portugal, von je her verwendet.

Im sogenannten Bocksbeutelstreit entschied der Europäische Gerichtshof 1983, dass diese Flaschenform, entgegen den Wünschen der fränkischen Winzer, keinen Markenschutz genießt.

Soweit die Weine nach einer lauteren Praxis und herkömmlichen Übung in ihrem Heimatstaat in solchen Flaschen abgefüllt sind, ist das Verbot der Verwendung der Bocksbeutelflasche unverhältnismäßig. (EuGH, Rs. 16/83, Slg. 1984, 1299 Rn.31ff.)